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Die Verordnung (EU) 2022/263 gilt nur innerhalb der in Artikel 15 ebendieser Verordnung festgelegten Anwendungsgrenzen. Gleichzeitig können Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, wenn sie in der Lage sind, maßgeblichen Einfluss auf das Verhalten einer außerhalb der Union niedergelassenen juristischen Person, Einrichtung oder Organisation zu nehmen und einen solchen maßgeblichen Einfluss wirksam geltend machen, für Handlungen dieser juristischen Person, Einrichtung oder Organisation, mit denen die restriktiven Maßnahmen untergraben werden, verantwortlich gemacht werden und sollten sie ihren Einfluss nutzen, um diese Handlungen zu verhindern.
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt nur innerhalb der in Artikel 13 ebendieser Verordnung festgelegten Anwendungsgrenzen. Gleichzeitig können…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gilt nur innerhalb der in Artikel 17 ebendieser Verordnung festgelegten Anwendungsgrenzen. Gleichzeitig können…
Die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 gilt nur innerhalb der in Artikel 10 ebendieser Verordnung festgelegten Anwendungsgrenzen. Gleichzeitig können…
Es ist angemessen, vorzuschreiben, dass Wirtschaftsteilnehmer aus der Union sich nach besten Kräften bemühen, zu gewährleisten, dass außerhalb der Union…
Es ist angemessen, vorzuschreiben, dass Wirtschaftsbeteiligte der Union sich nach besten Kräften bemühen, zu gewährleisten, dass außerhalb der Union…
Es ist angemessen, vorzuschreiben, dass Wirtschaftsteilnehmer aus der Union sich nach besten Kräften bemühen, zu gewährleisten, dass außerhalb der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.