Erwägungsgrund 1 32022R1903VERORDNUNG (EU) 2022/1903 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Mit der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2022/266 vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32024R1338VERORDNUNG (EU) 2024/1338 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Mit der Verordnung (EU) 2023/1529 werden bestimmte im Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32019R1889VERORDNUNG (EU) 2019/1889 DES RATES vom 11. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Mit der Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2017/2074 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32025R0392VERORDNUNG (EU) 2025/392 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 werden die im Beschluss 2012/642/GASP des Rates vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32025R2033VERORDNUNG (EU) 2025/2033 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32025R2041VERORDNUNG (EU) 2025/2041 DES RATES vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 werden die im Beschluss 2012/642/GASP des Rates vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.