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Um eine ambitionierte und dauerhafte Verringerung des Gesamtaufkommens von Verpackungsabfällen zu erreichen, sollten die Abfallvermeidungsziele so festgelegt werden, dass die Reduzierung der Verpackungsabfälle pro Kopf bis 2030 erreicht wird. Wenn das Ziel einer Verringerung der Verpackungsabfälle um 5 % bis 2030 im Vergleich zu 2018 erreicht wird, dürfte dies in der gesamten Union im Jahr 2030 eine absolute Verringerung um insgesamt rund 19 % gegenüber dem Szenario für den Ausgangswert für 2030 bedeuten. Um sicherzustellen, dass die Bemühungen hinsichtlich der Abfallverringerung über 2030 hinaus fortgesetzt werden, sollte für 2035 ein Reduktionsziel von 10 % im Vergleich zu 2018 festgelegt werden; dies dürfte zu einer Verringerung der Verpackungsabfälle um 29 % gegenüber dem Szenario für den Ausgangswert für 2035 führen. Ein zusätzliches Reduktionsziel von 15 % gegenüber dem Jahr 2018 sollte auch für 2040 festgelegt werden; dies dürfte zu einer Verringerung der Verpackungsabfälle um 37 % gegenüber dem Szenario für den Ausgangswert für 2040 führen. Um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Ziele für die Vermeidung von Verpackungsabfällen zu erreichen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung eines Korrekturfaktors übertragen werden, um dem Anstieg oder dem Rückgang des Tourismus im Vergleich zum Basisjahr 2018 Rechnung zu tragen. Da die Entstehung von Verpackungsabfällen aus Industrie und Gewerbe nicht mit dem Verbrauch der Haushalte zusammenhängt, können die Pro-Kopf-Ziele für die Vermeidung von Verpackungsabfällen als solche nicht für Verpackungsabfälle aus Industrie und Gewerbe gelten. Die Mitgliedstaaten, die für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen aus Haushalten einerseits und von Verpackungsabfällen aus Industrie und Gewerbe andererseits unterschiedliche Systeme eingerichtet haben, sollten ihre Sonderform beibehalten können.
der ausnehmende Mitgliedstaat ist auf gutem Weg, die betreffenden Ziele für die Vermeidung von Verpackungsabfällen gemäß Artikel 43 zu erreichen, und kann…
bis 2030 um mindestens 5 %,
bis 31. Dezember 2030 mindestens 70 % des Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle;
Verringerung der Erzeugung von Lebensmittelabfällen pro Kopf insgesamt im Einzelhandel und anderen Formen des Vertriebs von Lebensmitteln, in Gaststätten und…
Im Einklang mit der Agenda für nachhaltige Entwicklung, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 25. September 2015 angenommen wurde, und…
Angesichts der negativen Auswirkungen von Lebensmittelabfällen haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der Vermeidung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.