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Im Einklang mit dem Verursacherprinzip ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Hersteller, einschließlich Akteure im elektronischen Handel, die Verpackungen und verpackte Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder auspacken, ohne Endabnehmer zu sein, die Verantwortung für die Bewirtschaftung dieser Verpackungen und verpackten Produkte am Ende ihrer Lebensdauer übernehmen. Bis zum 31. Dezember 2024 sind gemäß der Richtlinie 94/62/EG Regime der erweiterten Herstellerverantwortung einzuführen, da sie das am besten geeignete Mittel sind, um dies zu erreichen, und positive Auswirkungen auf die Umwelt haben können, indem das Aufkommen von Verpackungsabfällen verringert und die Sammlung und das Recycling von Verpackungsabfällen verstärkt werden. Bei den Regimen der erweiterten Herstellerverantwortung bestehen große Unterschiede in Bezug auf ihre Struktur, ihre Effizienz und den Umfang der Herstellerverantwortung. Die Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung gemäß der Richtlinie 2008/98/EG sollten daher im Allgemeinen auf Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Hersteller gemäß der vorliegenden Verordnung Anwendung finden und durch weitere spezifische Bestimmungen ergänzt werden, wenn dies erforderlich und angemessen ist. Beispielsweise sollten die Hersteller, um die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen zu erleichtern, die Kennzeichnung von Abfallbehältern finanzieren. Eine solche Verpflichtung stünde im Einklang mit dem Verursacherprinzip und den gemäß der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten allgemeinen Mindestanforderungen an Regime der erweiterten Herstellerverantwortung.
Im Rahmen der in den Artikeln 8 und 8a der Richtlinie 2008/98/EG und in diesem Abschnitt festgelegten Regelungen tragen die Hersteller eine erweiterte…
Zur Umsetzung des Verursacherprinzips gemäß Artikel 191 Absatz 2 AEUV sollten die Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen den Herstellern…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bis zum 31. Dezember 2024 gemäß den Artikeln 8 und 8a der Richtlinie 2008/98/EG Regime der erweiterten…
Mit der Richtlinie 2000/53/EG wird die grundlegende Verpflichtung für Fahrzeughersteller eingeführt, einen Teil der Kosten für die Sammlung von Altfahrzeugen zu…
Regime der erweiterten Herstellerverantwortung sind ein wesentliches Element einer effizienten Abfallbewirtschaftung. Sie werden in den Mitgliedstaaten jedoch…
Es bestehen große Unterschiede in der Art und Weise, wie die getrennte Sammlung von Textilien erfolgt oder erfolgen soll, sei es durch Regime der erweiterten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.