Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung ist die vorliegende Verordnung „lex specialis“ gegenüber der Richtlinie 2008/98/EG. Daher sollten Bestimmungen in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung in der vorliegenden Verordnung Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen in der genannten Richtlinie haben. Dieser Grundsatz betrifft beispielsweise die Anforderungen für die Registrierung der Hersteller, die Anpassung der Gebühren im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung und die Berichterstattung.
Im Rahmen der in den Artikeln 8 und 8a der Richtlinie 2008/98/EG und in diesem Abschnitt festgelegten Regelungen tragen die Hersteller eine erweiterte…
Diese Verordnung ist eine lex specialis im Verhältnis zur Richtlinie 2008/98/EG für die Mindestanforderungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung…
Die vorliegende Richtlinie ist „lex specialis“ gegenüber den Richtlinien 94/62/EG und 2008/98/EG. Bei Konflikten zwischen den genannten Richtlinien und der…
Mit der Richtlinie 2000/53/EG wird die grundlegende Verpflichtung für Fahrzeughersteller eingeführt, einen Teil der Kosten für die Sammlung von Altfahrzeugen zu…
Im Einklang mit dem Verursacherprinzip ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Hersteller, einschließlich Akteure im elektronischen Handel, die Verpackungen…
Die Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der vorliegenden Verordnung sind zudem klarer als die in der Richtlinie 2000/53/EG festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.