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Ähnliche unerwünschte Situationen von Mitnahmeeffekten könnten bei Fulfilment-Dienstleistern auftreten. Mit der vorliegenden Verordnung sollen solche Mitnahmeeffekte mittels eines ähnlichen Ansatzes wie jenes der Verordnung (EU) 2022/2065 in Bezug auf Anbieter von Online-Plattformen verhindert werden.
Unerwünschte Situationen von Mitnahmeeffekten könnten auch bei Fulfilment-Dienstleistern auftreten. Mit der vorliegenden Richtlinie werden Bestimmungen…
Der rasch wachsende Markt für den elektronischen Handel bietet viele Chancen, stellt aber auch eine große Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf den…
In der vorliegenden Verordnung sollte präzisiert werden, wie die Verpflichtungen zur Nachverfolgbarkeit der Unternehmer, die in der Verordnung (EU) 2022/2065…
Die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften sollten für Online-Plattformen im Sinne des Artikels 3 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2022/2065 des…
Diese Richtlinie berührt nicht die Vorschriften anderer Rechtsakte der Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des…
Fulfilment-Dienstleister, Online-Marktplätze und sonstige Marktakteure sollten aktiv dazu beitragen, dass nur konforme Produkte die Verwender erreichen, damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.