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Im Einklang mit der Abfallhierarchie sowie mit dem Lebenszykluskonzept, mit dem das beste Gesamtergebnis für die Umwelt erbracht werden soll, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen darauf abzielen, die Masse der in Verkehr gebrachten Verpackungen in Bezug auf deren Volumen und Gewicht zu verringern, das Entstehen von Verpackungsabfällen zu verhindern, insbesondere durch die Minimierung von Verpackungen, die Vermeidung von unnötigen Verpackungen und eine verstärkte Wiederverwendung von Verpackungen. Darüber hinaus sollte mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen das Ziel verfolgt werden, die Verwendung von Rezyklaten in Verpackungen, insbesondere in Kunststoffverpackungen, bei denen der Rezyklatanteil sehr gering ist, durch den Ausbau hochwertiger Recyclingsysteme zu fördern, wodurch die Recyclingquoten für alle Verpackungen erhöht werden und die Qualität der daraus resultierenden Sekundärrohstoffe verbessert wird, und gleichzeitig andere Formen der Verwertung und Beseitigung zu reduzieren.
Zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele bemüht sich jeder Mitgliedstaat, die Masse an entstandenen Verpackungsabfällen aus Kunststoff zu verringern.
Um die Kreislauffähigkeit von Verpackungen sicherzustellen, sollten Verpackungen so gestaltet und hergestellt werden, dass Primärrohstoffe zunehmend durch…
Das Umweltziel der Förderung der Verwendung von Materialien, die aus der Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnen wurden, setzt voraus, dass das…
Hierzu werden in dieser Richtlinie Maßnahmen vorgeschrieben, die auf Folgendes abzielen: Erste Priorität ist die Vermeidung von Verpackungsabfällen; weitere…
Um die Kreislauffähigkeit und die nachhaltige Nutzung von Verpackungen zu fördern, sollten Anreize für wiederverwendbare Verpackungen und…
Verpackungen sollten so gestaltet sein, dass ihr Volumen und ihr Gewicht so gering wie möglich gehalten werden, gleichzeitig jedoch ihre Fähigkeit, ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.