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Die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Anforderungen für Verpackungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Verpackungen und ihre Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit (im Folgenden „grundlegende Anforderungen für Verpackungen“), und legt Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling für die Mitgliedstaaten fest.
Primärverpackungen im Sinne von Artikel 1 Nummer 23 der Richtlinie 2001/83/EG und Artikel 4 Nummer 25 der Verordnung (EU) 2019/6;
Im Jahr 2014 hat die Kommission in ihrer Eignungsprüfung in Bezug auf die Richtlinie 94/62/EG empfohlen, die grundlegenden Anforderungen für Verpackungen, die…
Falls Verpackungsabfälle zum Zweck des Recyclings aus der Union ausgeführt werden, finden die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des…
Bei der Überprüfung oder Berechnung, ob die Recycling- und Verwertungsziele der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember…
In seinen am 11. Dezember 2020 angenommenen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Den Aufbau kreislauffähig und grün gestalten“ betonte der Rat, dass bei der…
In seiner Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bekräftigte das Europäische Parlament das Ziel, alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.