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Um Innovationen im Bereich der Verpackungen zu fördern, sollte Verpackungen, die innovative Merkmale aufweisen, die zu einer erheblichen Verbesserung der Kernfunktion von Verpackungen führen und nachweislich einen Nutzen für die Umwelt haben, eine zusätzliche Frist von fünf Jahren eingeräumt werden, um die Anforderungen für die Recyclingfähigkeit zu erfüllen. Die innovativen Merkmale sollten begründet werden, insbesondere in Bezug auf die Verwendung neuer Materialien, und die geplante Etablierung eines Recyclingpfads sollte in den technischen Unterlagen erläutert werden, die den Verpackungen beigefügt werden. Diese Informationen sollten unter anderem verwendet werden, um erforderlichenfalls die Durchführungsrechtsakte über Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung zu ändern. Der Wirtschaftsakteur sollte vor dem Inverkehrbringen einer innovativen Verpackung dies auch der Kommission und der zuständigen Behörde anzeigen.
Abweichend von den Absätzen 2 und 3 dürfen innovative Verpackungen, die die Anforderungen gemäß Absatz 2 nicht erfüllen, ab dem 1. Januar 2030 bis zu fünf Jahre…
Einige Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch eine Anpassung der Gebühren im Zusammenhang mit der erweiterten…
Verpackungen, die so gestaltet sind, dass sie recycelt werden können, wenn sie zu Verpackungsabfällen werden, ist eine der wirksamsten Wege, um die…
Gemäß der Richtlinie 94/62/EG muss die Kommission die Recyclingziele für 2030 für Verpackungen darauf prüfen, ob sie beizubehalten oder gegebenenfalls zu…
Angaben zu Verpackungsmerkmalen, für die in dieser Verordnung rechtliche Anforderungen festgelegt sind, wie Recyclingfähigkeit, Höhe des Rezyklatanteils und…
Wiederverwendbare Verpackungen müssen für ihre Nutzer sicher sein. Daher sollten Wirtschaftsakteure, die ihre Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.