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Außerdem sollte biologisch abbaubarer Abfall nicht zu Kontaminierungen im produzierten Kompost führen. Die Bestimmungen der harmonisierten Norm EN 13432:2000 „Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau — Prüfschema und Bewertungskriterien für die Einstufung von Verpackungen“ sollten im Hinblick auf die Kompostierungszeiten, die zulässigen Kontaminationsgrade und die Beschränkungen für die Freisetzung von Mikroplastik überarbeitet werden, damit diese Materialien in Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen in geeigneter Weise verarbeitet werden. Darüber hinaus sollte in der Union eine vergleichbare Norm für die Eigenkompostierung festgelegt werden.
Bis zum 12. Februar 2026 ersucht die Kommission die europäischen Normungsorganisationen, harmonisierte Normen zur Festlegung detaillierter technischer…
Um die Bewertung der Konformität in Bezug auf die Anforderungen dieser Verordnung an kompostierbare Verpackungen zu erleichtern, ist es notwendig, für…
Wie in dem in der Mitteilung der Kommission vom 30. November 2022 dargelegten „EU-Politikrahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare…
Bei den begrenzten Anwendungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffpolymeren besteht ein nachweisbarer Nutzen für die Umwelt durch die…
Während der Bioabfall-Abfallstrom häufig mit konventionellen Kunststoffen verunreinigt ist, sind die Ströme des stofflichen Recyclings häufig mit…
Bedingungen, die beim Vorschreiben oder der Einführung der Verwendung kompostierbarer Verpackungsformate zu berücksichtigen sind: a) Sie hätten nicht als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.