Erwägungsgrund 9 32025R0040
Diese Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der Verpackungen nicht als spezifische Produktkategorie behandelt werden. Es sei jedoch daran erinnert, dass in delegierten Rechtsakten, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassen werden, zusätzliche oder detailliertere Anforderungen für die Verpackung bestimmter Produkte festgelegt werden können, insbesondere in Bezug auf die Minimierung von Verpackungen, sofern durch die Gestaltung oder Neugestaltung von Produkten umweltschonendere Verpackungen verwendet werden können.