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Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten zuständigen Behörden untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Es wird unter anderem festgelegt, wie Informationen, die zur korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, zur Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, insbesondere auf grenzüberschreitende Umsätze, sowie zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beitragen könnten, auf elektronischem Wege gespeichert und ausgetauscht werden dürfen.
Diese Verordnung regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten…
In der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates sind unter anderem Vorschriften für die Speicherung und den Austausch bestimmter Informationen auf elektronischem…
Die von den Zahlungsdienstleistern aufzubewahrenden Informationen sind von den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates zu…
Zur Gewährleistung einer wirksamen und effizienten Kontrolle der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Umsätzen regelt die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 die…
Um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, der…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.