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Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates wurden digitale Meldepflichten in die Richtlinie 2006/112/EG des Rates aufgenommen. Danach sind Steuerpflichtige mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verpflichtet, den Mitgliedstaaten Informationen über alle innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen und Erbringungen von Dienstleistungen zu übermitteln, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Lieferer/Dienstleistungserbringer ansässig ist, steuerpflichtig sind, und, sofern der Mitgliedstaat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Steuerpflichtige von der Verpflichtung auszuschließen, über alle innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gegenständen und Dienstleistungen, die steuerpflichtig sind und für die der Empfänger die Mehrwertsteuer schuldet. Durch den Austausch und die Verarbeitung dieser Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze können die Mitgliedstaaten die richtige Anwendung der Mehrwertsteuer kontrollieren und Betrug aufdecken.
Um das Verfahren für die Erhebung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen oder bestimmte Formen von Steuerhinterziehung oder -umgehung zu verhindern, haben mehrere…
Artikel 273 erhält folgende Fassung: Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der Gleichbehandlung der von Steuerpflichtigen bewirkten Inlandsumsätze und…
Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin andere Maßnahmen treffen können, um eine korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu…
Die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten beruht auf dem Austausch aggregierter Informationen zwischen den nationalen…
Informationen, die von den in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständigen Steuerbehörden der nationalen statistischen Stelle gemäß Artikel 5 Absatz 2…
Die Wirksamkeit nationaler digitaler Meldesysteme könnte beeinträchtigt werden, wenn Steuerpflichtige ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.