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Mit der Richtlinie (EU) 2025/516 wird eine neue Vereinfachungsregelung bezüglich der einzigen Anlaufstelle („One-Stop Shop“ — im Folgenden „OSS“) für Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende unternehmensinterne Verbringungen bestimmter Gegenstände vornehmen, in die Richtlinie 2006/112/EG aufgenommen. Daher ist es erforderlich, diese Regelung in den Gesamtrahmen der OSS-Mehrwertsteuersonderregelungen nach Kapitel XI Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 zu integrieren. Dieser Gesamtrahmen sollte insbesondere die Übermittlung von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, aus denen die Gegenstände verbracht werden, und denjenigen, in die die Gegenstände verbracht werden, umfassen.
„IOSS-Regelung“ (Import One Stop Shop, einzige Anlaufstelle für die Einfuhr) ist die Sonderregelung nach Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 4 der Richtlinie…
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte auch geändert werden, um klarzustellen, dass alle von Unternehmen an Verbraucher erbrachte Dienstleistungen, die von außerhalb…
Durch die Nutzung der Regelung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) wird nachweislich eine bessere Einhaltung der…
Unter anderem wurde mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 der Anwendungsbereich der Mini-OSS-Regelung ausgeweitet, um eine umfassendere OSS-Regelung zu schaffen,…
Mit der Richtlinie (EU) 2017/2455 wurde eine besondere Vereinfachungsregelung, nämlich die IOSS-Regelung, in die Richtlinie 2006/112/EG aufgenommen, mit der der…
Für die Einführung des Systems einer einzigen Anlaufstelle durch die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.