Erwägungsgrund 20 32025R0535
Im Rahmen der Fazilität sollte die Kohärenz mit den allgemeinen Zielen des auswärtigen Handelns der Union gemäß Artikel 21 EUV sichergestellt werden und diese Ziele sollten unterstützt werden, was auch die Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte einschließt. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit geschützt und gefördert werden.