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Die Begünstigten veröffentlichen aktuelle Daten über Endempfänger, die für die Durchführung der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Fazilität während eines Zeitraums von vier Jahren kumulativ Mittel in Höhe von umgerechnet mehr als 50 000 EUR erhalten.
Für die in Absatz 1 genannten Endempfänger werden unter gebührender Berücksichtigung der Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen, insbesondere des Schutzes personenbezogener Daten, folgende Informationen in der Reihenfolge der insgesamt erhaltenen Mittel in maschinenlesbarem Format auf einer Website veröffentlicht:
bei juristischen Personen die vollständige rechtliche Bezeichnung und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer oder eine andere eindeutige, nach den für die juristische Person geltenden Rechtsvorschriften festgelegte Kennung des Empfängers,
bei natürlichen Personen Vor- und Nachname oder -namen des Empfängers,
der vom Empfänger erhaltene Betrag sowie die Reformen und Investitionen im Rahmen der Reformagenden, zu deren Durchführung dieser Betrag beiträgt.
Die in Absatz 2 genannten Informationen werden nicht veröffentlicht, wenn die Offenlegung die Rechte und Freiheiten der betroffenen Endempfänger gefährden oder ihre geschäftlichen Interessen ernsthaft beeinträchtigen könnte. Diese Informationen werden der Kommission zur Verfügung gestellt.
Die Begünstigten übermitteln der Kommission mindestens einmal jährlich auf elektronischem Wege die Daten zu den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Endempfängern in einem maschinenlesbaren Format, das in der in Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe k genannten Fazilitätsvereinbarung festgelegt wird.
der vom Endempfänger erhaltene Betrag sowie die Reformen und Investitionen im Rahmen der Fazilität, zu deren Durchführung dieser Betrag beiträgt.
Im Interesse der Transparenz und Rechenschaftspflicht sollten die Begünstigten Daten über Endempfänger veröffentlichen, die im Zuge der Durchführung der…
Im Interesse der Transparenz und Rechenschaftspflicht sollte Moldau Daten über Endempfänger veröffentlichen, die im Zuge der Durchführung der Reformen und…
Die Fazilitätsvereinbarung sollte die Verpflichtung für die Begünstigten vorsehen, im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen der Union und den geltenden…
Personen oder Stellen, die Unionsmittel gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c ausführen, veröffentlichen Informationen zu Empfängern nach Maßgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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