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In Bezug auf die aus der Fazilität als finanzieller Beistand bereitgestellten Mittel kann sich die Kommission auf die Prüfbehörden stützen, die von Moldau eingerichtet wurden, um die Ausgaben der öffentlichen Hand zu überprüfen. Erforderlichenfalls stützt sich die Kommission auch auf weitere demokratische Kontrolle gemäß Artikel 4 Absatz 9.
In der Reformagenda sind in den ersten Umsetzungsjahren Reformen im Zusammenhang mit Verhandlungskapitel 32 (insbesondere Verwaltung der öffentlichen Finanzen und interne Kontrolle sowie Betrugsbekämpfung) sowie mit den Verhandlungskapiteln 23 und 24 (insbesondere hinsichtlich Justiz, Korruption und organisierte Kriminalität) und Verhandlungskapitel 8 (insbesondere Beihilfenkontrolle) Vorrang einzuräumen.
Moldau meldet der Kommission unverzüglich alle Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, die Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung waren, und unterrichtet die Kommission über den Fortgang der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Verbindung mit diesen Unregelmäßigkeiten. Solche Meldungen erfolgen auf elektronischem Wege über das von der Kommission eingerichtete Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten.
Die in Absatz 1 Prüfbehörden unterhalten einen regelmäßigen Dialog mit dem Rechnungshof, dem OLAF und gegebenenfalls der EUStA.
Die Kommission kann auf der Grundlage einer Risikobewertung und eines Dialogs mit den in Absatz 1 genannten Prüfbehörden detaillierte Systemprüfungen der Ausführung des Haushaltsplans Moldaus durchführen und Empfehlungen für Verbesserungen der Systeme abgeben.
Die Kommission kann an Moldau gerichtete Empfehlungen zu allen Fällen annehmen, in denen ihrer Ansicht nach die zuständigen Behörden nicht die erforderlichen Schritte unternommen haben, um Betrug, Korruption, Interessenkonflikte und Unregelmäßigkeiten, die die wirtschaftliche Haushaltsführung bei den im Rahmen der Fazilität finanzierten Ausgaben beeinträchtigt haben oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen, zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und in allen Fällen, in denen sie Schwachstellen feststellt, die die Konzeption und das Funktionieren des von den Behörden eingerichteten Kontrollsystems beeinträchtigen. Moldau muss diese Empfehlungen umsetzen oder begründen, warum es dies nicht getan hat.
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Angesichts der langjährigen…
In Bezug auf die aus der Fazilität als finanzieller Beistand bereitgestellten Mittel stützt sich die Kommission auf die Prüfbehörden, die in den einzelnen…
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollte Moldau geeignete…
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollte die Republik Moldau…
Die Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft wird im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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