Erwägungsgrund 24 32024R1449
Diese Verordnung sollte die in der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ enthaltene Grüne Agenda für den Westbalkan fördern, indem sie den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt stärkt, zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel erhöht und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft beschleunigt.