Erwägungsgrund 11 32025R0115VERORDNUNG (EU) 2025/115 DER KOMMISSION vom 21. Januar 2025 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, lambda-Cyhalothrin, Metalaxyl und Nikotin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat die Risiken, die diese CXL für die Verbraucher bergen, bewertet und einen wissenschaftlichen Bericht veröffentlicht. Die Union äußerte gegenüber…
Erwägungsgrund 4 32024R2633VERORDNUNG (EU) 2024/2633 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Famoxadon, Flutriafol, Mandipropamid und Mefentrifluconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Risiken, die diese CXL für die Verbraucher bergen, bewertet und einen…
Erwägungsgrund 4 32023R1069VERORDNUNG (EU) 2023/1069 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bixafen, Cyprodinil, Fenhexamid, Fenpicoxamid, Fenpyroximat, Flutianil, Isoxaflutol, Mandipropamid, Methoxyfenozid und Spinetoram in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Risiken für die Verbraucher bewertet und einen wissenschaftlichen…
Erwägungsgrund 4 32024R1355VERORDNUNG (EU) 2024/1355 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzovindiflupyr, Chlorantraniliprol, Emamectin, Quinclorac, Spiromesifen und Triflumuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Risiken, die diese CXL für die Verbraucher bergen, bewertet und einen…
Erwägungsgrund 4 32018R0832VERORDNUNG (EU) 2018/832 DER KOMMISSION vom 5. Juni 2018 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol, Cymoxanil, Deltamethrin, Difenoconazol, Fenamidon, Flubendiamid, Fluopicolid, Folpet, Fosetyl, Mandestrobin, Mepiquat, Metazachlor, Propamocarb, Propargit, Pyrimethanil, Sulfoxaflor und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Union meldete beim Codex-Komitee für Pestizidrückstände Vorbehalte gegen die für folgende Pestizid-/Erzeugnis-Kombinationen vorgeschlagenen CXL an:…
Erwägungsgrund 16 32025R0195VERORDNUNG (EU) 2025/195 DER KOMMISSION vom 3. Februar 2025 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenbuconazol und Penconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat die Risiken dieses CXL für die Verbraucher bewertet und einen wissenschaftlichen Bericht veröffentlicht. In Fällen, in denen die Behörde keine…