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Die Stoffe Lecithine (E 322), Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471), Speisefettsäuren (E 570) und Carnaubawachs (E 903) wurden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Unter der Lebensmittelkategorie 04.1.1 — „Ganzes frisches Obst und Gemüse“ — in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) als Überzugmittel zur Oberflächenbehandlung bestimmter Früchte und ist Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel zur Oberflächenbehandlung der gleichen oder anderer Früchte zugelassen. Lecithine (E 322) und Speisefettsäuren (E 570) werden in Anhang III Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Trägerstoffe, die zur Verwendung in Überzugmitteln für Obst zugelassen sind, geführt.
Am 20. Mai 2023 wurden Anträge auf Zulassung der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als…
Werden Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) sowie Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel zur Oberflächenbehandlung von frischem Obst und Gemüse…
Es ist folglich angebracht, die Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) auf Passionsfrüchten, Kiwis und Cassavas, die Verwendung von…
Werden Lecithine (E 322) und Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe verwendet, so ermöglichen sie es, dass auf Obst und Cassavas aufgebrachte Überzugmittel…
Bei den Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) handelt es sich um einen Stoff, der gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008…
In Teil E (Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe und Verwendungsbedingungen nach Lebensmittelkategorie) des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.