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Am 5. November 2020 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) als Überzugmittel auf Passionsfrüchten, Kiwis, Äpfeln, Birnen, Pfirsichen, Nektarinen, Pflaumen, Kirschen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Schlangengurken, Spargel, Tomaten und Paprika gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Am 17. Februar 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für alles frische Obst und Gemüse…
Es ist folglich angebracht, die Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) auf Passionsfrüchten, Kiwis und Cassavas, die Verwendung von…
Am 20. Mai 2023 wurden Anträge auf Zulassung der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als…
Die Stoffe Lecithine (E 322), Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471), Speisefettsäuren (E 570) und Carnaubawachs (E 903) wurden gemäß der Verordnung…
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) werden als Überzugsmittel für die Oberflächenbehandlung von frischem Obst und Gemüse eingesetzt und bilden…
Bei den Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) handelt es sich um einen Stoff, der gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.