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Viele polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (im Folgenden „PAK“) sind aufgrund ihrer karzinogenen sowie ihrer persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) und/oder sehr persistenten, sehr bioakkumulierbaren (very persistent, very bioaccumulative, vPvB) Eigenschaften gefährliche Stoffe. Um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, wird durch Eintrag 50 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) der PAK-Gehalt in mehreren Gemischen bei Verwendung oder Inverkehrbringen und in bestimmten Erzeugnissen beim Inverkehrbringen begrenzt. PAK sind auch in einigen Produkten enthalten, die als Bindemittel in Wurfscheiben aus Ton (auch als „Tontauben“ oder „Rollhasen“ bezeichnet) verwendet werden. Bei Wurfscheiben aus Ton handelt es sich um fliegende (untertassenförmige) Ziele, die von Sportschützen sowie von Niederwildjägern zu Übungszwecken genutzt werden. Sie werden mit Bindemitteln wie Hochtemperaturkohlenteer („coal tar pitch, high temperature“, im Folgenden „CTPHT“), Erdölpech oder anderen Arten von Harzen hergestellt. Bei der Herstellung und Verwendung von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton werden Schätzungen zufolge jährlich mindestens 270 Tonnen PAK in die Umwelt freigesetzt. Die fortgesetzte Verwendung von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton wird zu einer zunehmenden Umweltbelastung und zu einer fortgesetzten Exposition der Umwelt und des Menschen führen. Da es sich bei PAK um PBT- und vPvB-Stoffe handelt, sind die Auswirkungen der Anreicherung in der Umwelt langfristig nicht vorhersehbar. Daher dient die Beschreibung der Emissionen als Hinweis auf das Bestehen von Risiken.
Am 13. September 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er zu…
Die Agentur schlug einen Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten der Beschränkung vor, in dem die Herstellung und Verwendung von Wurfscheiben aus…
CTPHT gilt aufgrund seiner karzinogenen, PBT- und vPvB-Eigenschaften als besonders besorgniserregender Stoff und ist in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr.…
Darüber hinaus enthalten mehrere Alternativen zu CTPHT, die derzeit in der Union als Bindemittel für Wurfscheiben aus Ton verwendet werden, PAK, obwohl sie im…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag 50a eingefügt: „50a. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) a)…
Die Agentur schlug vor, dass bei in Verkehr gebrachten Wurfscheiben aus Ton ein Konzentrationsgrenzwert von 0,005 Gew.-% der Trockenmasse der Wurfscheibe aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.