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Die Kommission ist der Ansicht, dass für die 18 Indikator-PAK ein Konzentrationsgrenzwert von 0,005 % der Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton gelten sollte, da durch diesen Konzentrationsgrenzwert etwa 99 % der PAK-Emissionen im Vergleich zum Ausgangswert vermieden werden und es ermöglicht wird, genügend alternative Bindemittel zur Verfügung zu stellen, und da viele Hersteller von Wurfscheiben bereits Wurfscheiben aus Ton herstellen, die dem vorgeschlagenen Grenzwert im Einklang mit den geltenden internationalen Regeln für das Sportschießen entsprechen.
Die Agentur schlug vor, dass bei in Verkehr gebrachten Wurfscheiben aus Ton ein Konzentrationsgrenzwert von 0,005 Gew.-% der Trockenmasse der Wurfscheibe aus…
Der RAC stimmte mit der Agentur darin überein, dass die Festlegung eines vorläufigen Konzentrationsgrenzwerts von 1 % der Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton…
Er vertrat die Auffassung, dass die Beschränkung unter normalen Umständen ohne Übergangsfrist sofort umgesetzt werden könnte, wies jedoch darauf hin, dass die…
Die Kommission ist der Auffassung, dass allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden sollte, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die…
Am 13. September 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er zu…
Die Agentur schlug einen Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten der Beschränkung vor, in dem die Herstellung und Verwendung von Wurfscheiben aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.