Gesetze
Gesetz wird geladen …
Er vertrat die Auffassung, dass die Beschränkung unter normalen Umständen ohne Übergangsfrist sofort umgesetzt werden könnte, wies jedoch darauf hin, dass die derzeitigen Handelssanktionen gegen Russland die kurzfristige Verfügbarkeit einiger der in Betracht gezogenen Alternativen beeinträchtigen könnten, und sprach sich daher anstelle des vollständigen Verzichts auf einen Übergangszeitraum für einen einjährigen Übergangszeitraum aus, um eine Unterbrechung der Lieferketten zu vermeiden. Der SEAC stimmte jedoch der Agentur in Bezug auf den für den Übergangszeitraum festzulegenden vorläufigen PAK-Konzentrationsgrenzwert nicht zu. Unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich der kurzfristigen Verfügbarkeit von Ökoharzen und Naturharzen aufgrund der Handelssanktionen hielt der SEAC einen vorläufigen Konzentrationsgrenzwert für die 18 Indikator-PAK von 0,1 Gew.-% der Wurfscheibe aus Ton während des einjährigen Übergangszeitraums für gerechtfertigt. Durch einen solchen Konzentrationsgrenzwert für die 18 Indikator-PAK würden PAK-Konzentrationen in Wurfscheiben aus Ton oberhalb dieses Grenzwerts unverzüglich ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beschränkung verboten. Damit wären das Inverkehrbringen und die Verwendung von Wurfscheiben aus Ton, die diesem Konzentrationsgrenzwert nicht entsprechen, verboten; dies hätte zur Folge, dass CTPHT und Erdölpech nicht mehr als Bindemittel in Wurfscheiben aus Ton verwendet werden könnten und eine stärkere Emissionsminderung als bei einem Konzentrationsgrenzwert von 1 Gew.-% — wie von der Agentur vorgeschlagen — zu ähnlichen Kosten erreicht würde.
Der RAC stimmte mit der Agentur darin überein, dass die Festlegung eines vorläufigen Konzentrationsgrenzwerts von 1 % der Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton…
Die Agentur schlug vor, dass bei in Verkehr gebrachten Wurfscheiben aus Ton ein Konzentrationsgrenzwert von 0,005 Gew.-% der Trockenmasse der Wurfscheibe aus…
Die Agentur schlug einen Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten der Beschränkung vor, in dem die Herstellung und Verwendung von Wurfscheiben aus…
Die Kommission ist der Ansicht, dass für die 18 Indikator-PAK ein Konzentrationsgrenzwert von 0,005 % der Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton gelten sollte, da…
Die Kommission ist der Auffassung, dass allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden sollte, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die…
Am 13. September 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.