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Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV . Darin kam sie zu dem Schluss, dass eine unionsweite Maßnahme erforderlich ist, um den Gefahren durch Wurfscheiben aus Ton mit in der Union hergestellten oder in sie eingeführten PAK-haltigen Bindemitteln zu begegnen: So soll unionsweit ein harmonisiertes hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie der freie Warenverkehr innerhalb der Union gewährleistet werden. Ein effizientes Funktionieren des Binnenmarkts kann nur erreicht werden, wenn sich die Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht wesentlich unterscheiden; in Österreich, Teilen Belgiens und den Niederlanden bestehen indes bereits Beschränkungen.
Am 31. Januar 2023 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission. Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und…
Um ein hohes Schutzniveau in der Union zu gewährleisten und eine unerwünschte Substitution zu vermeiden, ersuchte die Kommission am 2. Juli 2021 die Europäische…
Die Kommission ist der Auffassung, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von PAK als Stoffe oder als…
Die Agentur schlug einen Übergangszeitraum von einem Jahr nach Inkrafttreten der Beschränkung vor, in dem die Herstellung und Verwendung von Wurfscheiben aus…
Am 13. September 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er zu…
Die Kommission ist der Auffassung, dass allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden sollte, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.