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In Anbetracht der Neubewertung durch die Behörde ist es angezeigt, die Zulassung für Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 zu widerrufen und sie aus Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu streichen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe in Nährstoffen für die in Anhang II Teil E Nummer 13.1 der genannten Verordnung aufgeführten Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder aufgeführt sind. Es ist überdies angezeigt, die Spezifikationen für Cellulose (E 460), Methylcellulose (E 461), Ethylcellulose (E 462), Hydroxypropylcellulose (E 463), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464), Ethylmethylcellulose (E 465), Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466), vernetzte Carboxymethylcellulose, modifizierten Cellulosegummi (E 468) und enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose (E 469) im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 zu ändern. Insbesondere sollten die derzeitigen Höchstmengen für toxische Elemente gesenkt werden, um sicherzustellen, dass die Zusatzstoffe keine wesentliche Quelle der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber diesen toxischen Elementen darstellen, wobei der Gehalt zu berücksichtigen ist, der sich derzeit durch Anwendung der guten Herstellungspraxis erreichen lässt. Außerdem sollte das Wort „Lösung“ durch „Dispersion“ ersetzt werden.
Am 9. Dezember 2022 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Natrium-Carboxymethylcellulose (E 466) als Lebensmittelzusatzstoff in…
Der Lebensmittelzusatzstoff „Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi“ (E 466) sollte in der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Kategorie 13.1.5.1 (Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke…
Cellulose (E 460), Methylcellulose (E 461), Ethylcellulose (E 462), Hydroxypropylcellulose (E 463), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464), Ethylmethylcellulose…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Verwendung von Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) in…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen unterhalb der derzeit geltenden Höchstmengen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.