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Am 9. Dezember 2022 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Natrium-Carboxymethylcellulose (E 466) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und über Folgemaßnahmen zu seiner Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen ab. Aufgrund des anhaltenden Mangels an Daten nahm die Behörde keine Bewertung der Sicherheit der Verwendung von Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 vor. Die Behörde empfahl jedoch, in den in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission festgelegten Spezifikationen die Höchstgrenzen für toxische Elemente in diesem Lebensmittelzusatzstoff zu senken und, ausgehend von der Erwägung, dass Hydrokolloide in Wasser kolloidale Dispersionen anstatt echter Lösungen bilden, das Wort „Lösung“ durch „Dispersion“ zu ersetzen.
Am 16. Januar 2018 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der…
In Anbetracht der Neubewertung durch die Behörde ist es angezeigt, die Zulassung für Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) in den…
Am 18. Juli 2018 veröffentlichte die Behörde eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und toxikologischer Daten über…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Verwendung von Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) in…
Am 13. August 2020 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Stärkenatriumoctenylsuccinat (E 1450) als…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen unterhalb der derzeit geltenden Höchstmengen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.