Erwägungsgrund 2 32025R0783
Da die Vereinigten Staaten ihre Rechtsvorschriften nicht mit den WTO-Übereinkommen in Einklang brachten, beantragte die Europäische Gemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) beim DSB die Aussetzung ihrer aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) 1994 erwachsenden Zollzugeständnisse und der damit verbundenen Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten. Die Vereinigten Staaten erhoben Einspruch gegen den Umfang der Aussetzung der Zollzugeständnisse und der damit verbundenen Verpflichtungen, und es wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet.