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Am 31. August 2004 befanden die Schiedsrichter, dass die jedes Jahr verursachte Zunichtemachung oder Schmälerung von Vorteilen der Gemeinschaft 72 % der Höhe der Auszahlungen gemäß CDSOA für Antidumping- oder Ausgleichszölle entsprach, die für das letzte Jahr, für das zu diesem Zeitpunkt offizielle Daten der US-Behörden zur Verfügung standen, auf Einfuhren aus der Gemeinschaft entrichtet wurden. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die Aussetzung der Zollzugeständnisse oder anderen Verpflichtungen seitens der Gemeinschaft in Form von über die gebundenen Zölle hinausgehenden zusätzlichen Zöllen für eine Liste von Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten, deren Gesamthandelswert auf ein Jahr gerechnet den Umfang der zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile nicht überschreitet, mit den WTO-Regeln vereinbar ist. Am 26. November 2004 erteilte das DSB der Gemeinschaft die Genehmigung, die Anwendung der Zollzugeständnisse und der damit verbundenen aus dem GATT 1994 erwachsenden Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten im Einklang mit der Entscheidung des Schiedsgremiums auszusetzen.
Am 31. August 2004 befanden die Schiedsrichter, dass die jedes Jahr verursachte Zunichtemachung oder Schmälerung von Vorteilen der Gemeinschaft 72 % der Höhe…
Die CDSOA-Auszahlungen für das letzte Jahr, für das zu diesem Zeitpunkt Daten zur Verfügung standen, beziehen sich auf die Verteilung von Antidumping- und…
Da es die Vereinigten Staaten versäumten, das CDSOA mit ihren Verpflichtungen aus den WTO-Übereinkommen in Einklang zu bringen, wurden mit der Verordnung (EU)…
Der Umfang der zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile entspricht 72 % der Höhe der Ausgleichszahlungen gemäß dem CDSOA für Antidumping- und…
Am 27. Januar 2003 nahm das Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body, im Folgenden „DSB“) der Welthandelsorganisation (WTO) den Bericht des…
Da die Vereinigten Staaten ihre Rechtsvorschriften nicht mit den WTO-Übereinkommen in Einklang brachten, beantragte die Europäische Gemeinschaft (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.