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Um zu gewährleisten, dass die Einstufung eines Referenzwerts als signifikant in den Mitgliedstaaten auf kohärente und koordinierte Weise erfolgt, sollten zuständige Behörden, die einen Referenzwert als signifikant einstufen wollen, die ESMA konsultieren. Aus demselben Grund sollte die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, die einen von einem in einem anderen Mitgliedstaat angesiedelten Administrator bereitgestellten Referenzwert als signifikant einstufen will, auch die zuständige Behörde dieses anderen Mitgliedstaats konsultieren. Können die zuständigen Behörden keine Einigung darüber erzielen, welche von ihnen einen Referenzwert einstuft und beaufsichtigt, sollte diese Meinungsverschiedenheit von der ESMA gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 beigelegt werden. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Administrator angesiedelt ist, kann entweder mit der einstufenden zuständigen Behörde oder mit der ESMA stets Kooperationsvereinbarungen über die Übertragung von Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 schließen.
Eine zuständige Behörde kann einen von einem in der Union angesiedelten Administrator bereitgestellten Referenzwert, der die in Absatz 1 Buchstabe a festgelegte…
Damit die Einstufung eines Referenzwerts als signifikant so transparent wie möglich ist, sollten die zuständigen Behörden oder die ESMA einen…
In Ausnahmefällen kann es jedoch Referenzwerte geben, deren Verwendung in der Summe zwar unter dem in Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU)…
Um dem Recht auf Anhörung Genüge zu tun, sollte eine zuständige Behörde oder die ESMA — bevor sie einen Referenzwert als signifikant einstuft — dem…
Das Verfahren zur Bestimmung des Referenzmitgliedstaats für Referenzwert-Administratoren in Drittländern, die eine Anerkennung in der Union beantragen, ist…
Kritische Referenzwerte können Kontributoren, Administratoren und Nutzer in mehr als einem Mitgliedstaat betreffen. Die Einstellung der Bereitstellung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.