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Russland ist zunehmend auf Energieeinnahmen angewiesen, um seinen rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren. Um die Aktivität von Schiffen, die zur „Schattenflotte“ von Öltankschiffen gehören oder zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken, werden mit dem Beschluss (GASP) 2025/931 189 Schiffe in die Liste der Schiffe in Anhang XVI des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, denen der Zugang zu Häfen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind.
Russland ist zunehmend auf Energieeinnahmen angewiesen, um seinen rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren. Um die Aktivität von Schiffen,…
Um die Aktivität von Schiffen, die zur „Schattenflotte“ von Öltankschiffen gehören oder die zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken,…
Um die Aktivität von Schiffen, die zur „Schattenflotte“ von Öltankschiffen gehören oder die zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken,…
Um die Aktivität von Schiffen, die zur „Schattenflotte“ von Öltankschiffen gehören oder die zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen, weiter einzuschränken,…
Um die Tätigkeit von Schiffen, die so betrieben werden, dass sie zu Maßnahmen oder Strategien zur Unterstützung der Handlungen Russlands gegen die Ukraine…
Um die Tätigkeit von Schiffen, die so betrieben werden, dass sie zu Maßnahmen oder Strategien zur Unterstützung der Handlungen Russlands gegen die Ukraine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.