Erwägungsgrund 14 32025R0941
In dieser Verordnung sollte den neuen Erfordernissen Rechnung getragen werden, die sich aus der Entwicklung der Union und des Euro-Währungsgebiets ergeben haben, vorausgesetzt, die entsprechenden Bestimmungen erlegen den Auskunftsgebenden oder den nationalen statistischen Stellen keine erheblichen Mehrkosten und keine erhebliche Mehrbelastung auf.