Erwägungsgrund 2 32025R0941
Für die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Überwachung angemessener Mindestlöhne gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates sind korrekte Informationen über die Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde und das Lohnniveau, über die tarifvertragliche Abdeckung und über den Anteil der Arbeitnehmer, für die der gesetzliche Mindestlohn gilt, in allen Mitgliedstaaten erforderlich.