Erwägungsgrund 2 32025R2458
Europäische Sozialstatistiken, einschließlich Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, werden derzeit auf der Grundlage einer Reihe von Gesetzgebungsakten erstellt. Mit der vorliegenden Verordnung sollte die nahtlose Integration und Straffung der europäischen Sozialstatistiken, die mit der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates begonnen wurde, fortgesetzt werden.