Erwägungsgrund 1 32025R0964
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen, mit der die im Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden.