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Da in der Gemeinschaft Kernmaterial in immer größeren Mengen erzeugt, verwendet, befördert, recycelt und zur Entsorgung bestimmt wird und der Handel mit Kernmaterial zunimmt, muss die Wirksamkeit und Effizienz der Sicherungsmaßnahmen gewährleistet werden. Art und Umfang der Verpflichtungen aus Artikel 79 des Vertrags, die in der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 festgelegt sind, sollten daher angesichts der Weiterentwicklung insbesondere im Bereich der Nuklear- und Informationstechnologie aktualisiert werden.
Da in der Gemeinschaft Kernmaterial in immer größeren Mengen erzeugt, verwendet, befördert, recycelt und zur Entsorgung bestimmt wird und der Handel mit…
Da in der Gemeinschaft Kernmaterial in immer größeren Mengen erzeugt, verwendet, befördert und wieder verwertet wird, der Handel mit Kernmaterial zunimmt und…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Um die Effizienz der Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen, sollten Art und Umfang der Anforderungen an die Berichterstattung über Kernmaterial und an die…
Um die Effizienz der Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen, sollten Art und Umfang der Anforderungen an die Berichterstattung über Kernmaterial und an die…
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen erlegt den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.