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Die Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Erfassung von Treibhausgasemissionen von Güter- und Personenverkehrsdiensten ist daher angemessen, um vergleichbare Zahlen zu den Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten zu erhalten und irreführende Informationen über deren Emissionsleistung zu vermeiden, die sich dadurch ergeben, dass zwischen verschiedenen Emissionsberechnungsmethoden und Eingabedaten gewählt werden kann. Mit solchen harmonisierten Vorschriften sollte für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Rechtsträger der Union in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte und Rechtsträger aus Drittländern in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte sowie für Verkehrsträger, Verkehrssegmente und die nationalen Verkehrsnetze der Union gesorgt werden. Die Festlegung harmonisierter Vorschriften sollte auch dazu beitragen, Anreize für Verhaltensänderungen bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Verbrauchern zu schaffen, um die Treibhausgasemissionen aus Verkehrsdiensten durch die Einführung und Nutzung vergleichbarer und zuverlässiger Treibhausgasemissionsdaten zu verringern.