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In der Verordnung (EU) 2019/1242 sind zunehmend strenge CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für Hersteller festgelegt. Diese Ziele bieten Investoren entlang der Wertschöpfungskette langfristige Sicherheit und Berechenbarkeit und sehen gleichzeitig ausreichend Vorlaufzeit für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität vor. Daher ist es unabdingbar, die Höhe der in der Verordnung (EU) 2019/1242 festgelegten CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben unverändert beizubehalten.