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Arbeitssuchende aus Drittstaaten, die spezifische Unterstützung im Rahmen einer Fachkräftepartnerschaft, einer bilateralen Vereinbarung oder eines nationalen Rahmenprogramms für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat erhalten haben, können dies in ihrem Profil angeben.
Für die Zwecke von Absatz 1 dieses Artikels wird innerhalb der IT-Plattform eine „Kennzeichnung“ entwickelt, die in das Profil der Arbeitsuchenden aus Drittstaaten gemäß Artikel 5 Absatz 5 integriert wird (im Folgenden „Kennzeichnung“). Arbeitsuchende aus Drittstaaten, die ihre Teilnahme an einer der in Absatz 1 genannten Fachkräftepartnerschaften, Vereinbarungen oder Rahmen angeben, machen in der Kennzeichnung folgende Angaben: Sofern verfügbar, können dem Profil von registrierten Arbeitsuchenden aus Drittstaaten Unterlagen beigefügt werden, die die bereitgestellten Informationen belegen. Registrierte Arbeitsuchende aus Drittstaaten können ferner alle sonstigen Informationen angeben, die sie für die Zwecke der Einstellung für relevant halten.
die Bezeichnung der Fachkräftepartnerschaft, der bilateralen Vereinbarung oder des nationalen Rahmenprogramms für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat und
Einzelheiten zu allen absolvierten Schulungen im Sinne des Buchstabens a, einschließlich ihres Gegenstands, ihrer Dauer und der Art der erworbenen Kompetenzen, einschließlich einschlägiger Sprachkenntnisse.
Die Kennzeichnung ist im Profil von registrierten Arbeitsuchenden aus Drittstaaten auf der IT-Plattform sichtbar und ist mit dem Hinweis versehen, dass sie nur Informationszwecken im Zusammenhang mit dem EU-Talentpool dient und nicht der förmlichen Anerkennung oder Validierung von Kompetenzen und Qualifikationen gleichkommt, die der Arbeitsuchende aus einem Drittstaat möglicherweise durch die Teilnahme an den in Absatz 1 genannten Fachkräftepartnerschaften, Vereinbarungen oder Rahmen entwickelt hat. Die Kennzeichnung lässt Einreise- und Aufenthaltsrechte unberührt.
Eine Liste der Drittstaaten und der teilnehmenden Mitgliedstaaten, die an einer Fachkräftepartnerschaft teilnehmen, wird vom Sekretariat auf der IT-Plattform veröffentlicht. Das Sekretariat veröffentlicht ferner auf der IT-Plattform eine Liste der bilateralen Vereinbarungen und nationalen Rahmenprogramme für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in Drittstaaten, einschließlich der an diesen Vereinbarungen und Rahmen teilnehmenden Drittstaaten, sowie Informationen über die spezifische Unterstützung, die nach diesen Vereinbarungen und in diesen Rahmen geleistet wird, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit dem EU-Talentpool verknüpft haben.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die an einer Fachkräftepartnerschaft teilnehmen oder über bilaterale Vereinbarungen mit Drittstaaten oder nationale…
Teilnehmende Arbeitgeber und andere teilnehmende Einrichtungen sollten die Profile registrierter Arbeitsuchender aus Drittstaaten filtern können, die in der…
die Bedingungen und Verfahren für die Teilnahme von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten und Arbeitgebern und sonstigen Einrichtungen am EU-Talentpool;
Das Sekretariat sollte die Liste der Dritt- und Mitgliedstaaten, die an einer Fachkräftepartnerschaft teilnehmen, auf der IT-Plattform veröffentlichen. Das…
Erforderlichenfalls sollten die Anerkennung von Qualifikationen und die Validierung der Kompetenzen – unabhängig davon, ob diese im formalen, nicht-formalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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