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Arbeitsuchende aus Drittstaaten können auch durch bilaterale Vereinbarungen und durch nationale Rahmenprogramme für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat unterstützt werden. In Bezug auf die Anerkennung von Qualifikationen und die Validierung von Kompetenzen, die in einem Drittstaat im Kontext einer solchen Vereinbarung oder eines solchen Rahmens erworben wurden, gelten die nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats.