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Gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die sachgemäße Verwendung eines Pflanzenschutzmittels die Befolgung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes umfassen. Daher sollte auf dem Etikett von Pflanzenschutzmitteln, die für professionelle Anwender zugelassen sind, ein spezifischer Standardsatz vorgesehen werden, der die Anwender auf die Pflicht zur Befolgung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes hinweist.
Ist dabei ein Pflanzenschutzmittel angewendet worden und ist es auf Grund der Größe des Etiketts nicht möglich, alle nach Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung…
Zur Sicherung des hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt sollten Pflanzenschutzmittel sachgemäß entsprechend ihrer Zulassung…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der vorliegenden Richtlinie müssen die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes verpflichtend angewendet werden…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 müssen die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Anforderungen des…
Das physische und das digitale Etikett eines Pflanzenschutzmittels sollten grundsätzlich dieselben Elemente enthalten, aus denen der Inhalt der erteilten…
Gemäß Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 können Pflanzenschutzmittel zu Forschungs- oder Entwicklungszwecken genutzt werden. Da diese Mittel keiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.