Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission müssen die auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf Unionsebene genehmigt werden. Daher sollten die Bezeichnung des/der gemäß der genannten Verordnung genehmigten und in einem Pflanzenschutzmittel enthaltenen Safener(s) bzw. Synergisten sowie dessen/deren jeweilige Konzentration auf dem Etikett angegeben werden.
Bis zum 19. Juli 2024 veröffentlicht die Kommission auf elektronischem Wege und in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Weise eine Liste aller Stoffe oder…
Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1487 auf elektronischen Wege eine Liste aller Stoffe und Zubereitungen veröffentlicht, von…
Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden Safener und Synergisten genehmigt, wenn die in Artikel 4 der genannten Verordnung…
Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1487 die in Artikel 3 Absatz 1 genannte Liste aktualisiert und dabei den von den…
In der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind unter anderem Bestimmungen für das Verfahren sowie Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und…
Mit der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission wurden die Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten festgelegt und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.