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Für Triclopyr legte die Behörde im Jahr 2017 gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der geltenden RHG vor. Die Behörde hatte festgestellt, dass für bestimmte Erzeugnisse einige Informationen nicht vorlagen. Die verfügbaren Informationen reichten der Behörde dennoch aus, um RHG vorzuschlagen, die für die Verbraucher sicher sind. Im Jahr 2018 setzte die Kommission in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für Triclopyr neue RHG auf den von der Behörde ermittelten Wert fest. In Anhang II der genannten Verordnung wurde auf Datenlücken hingewiesen und das Datum angegeben, bis zu dem der Antragsteller der Behörde die fehlenden Informationen zur Stützung der vorgeschlagenen RHG vorzulegen hat.
Für Terbuthylazin legte die Behörde im Jahr 2019 gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Im Rahmen der Bewertung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Im Rahmen der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Bei der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Bei der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Bei der Überprüfung dieser RHG gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.