Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Triclopyr wurde nach der Überprüfung der RHG von keiner interessierten Partei innerhalb der festgesetzten Frist ein Antrag zur Stützung der bestätigenden Daten gestellt. Allerdings wurden der Behörde einige während der Überprüfung der RHG nicht verfügbare Informationen im Zusammenhang mit anderen Anträgen, die im Rahmen anderer nach der Überprüfung der RHG eingeleiteter Regulierungsverfahren eingereicht wurden, zur Verfügung gestellt. Die Behörde bewertete die verfügbaren Informationen und veröffentlichte eine Erklärung . Die Behörde befand, dass die im Rahmen der Überprüfung der RHG für Triclopyr gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgestellten Datenlücken bezüglich Äpfeln, Birnen und Pfirsichen geschlossen wurden. Daher ist es in Bezug auf diese Erzeugnisse angezeigt, die geltenden RHG beizubehalten und die betreffenden Fußnoten, in denen die Vorlage zusätzlicher Informationen verlangt wird, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen. Die Behörde schlussfolgerte jedoch, dass die bezüglich Triclopyr in oder auf Grapefruits, Orangen, Zitronen, Mandarinen, Aprikosen und Reis festgestellten Datenlücken nicht geschlossen wurden. Für Orangen, Zitronen und Mandarinen schlug die Behörde einen RHG auf Grundlage einer Anwendung nach der Ernte vor, den sie in einer früheren Stellungnahme bewertet und für vollständig von Daten gestützt befunden hatte . Es wird als angezeigt erachtet, den RHG für diese Waren auf den von der Behörde empfohlenen Wert festzusetzen. Für Reis übermittelte der Antragsteller unlängst die unterstützenden bestätigenden Daten, die derzeit bewertet werden. Es wird als angezeigt erachtet, die geltenden vorläufigen RHG für Triclopyr bei Reis einschließlich der betreffenden Fußnote beizubehalten, bis die Bewertung abgeschlossen ist. In Bezug auf Aprikosen ist – unter Berücksichtigung einer Extrapolation aus Daten für Pfirsiche – die Beibehaltung des geltenden RHG angezeigt. Da für Grapefruits keine alternativen guten landwirtschaftlichen Praktiken verfügbar waren, ist es angezeigt, die RHG für Triclopyr bei Grapefruits auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze festzusetzen und die betreffende Fußnote, in der die Vorlage zusätzlicher Informationen verlangt wird, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Für Triclopyr legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Für Tebufenpyrad in oder auf Aprikosen, Pfirsichen, Brombeeren und Kratzbeeren legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen vor,…
Für Propiconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Fenpyroximat legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Behörde kam ferner zu dem Schluss, dass die RHG für Pyriproxyfen auf Mandeln, Esskastanien, Haselnüssen, Pekannüssen, Pistazien, Walnüssen, Pinienkernen,…
Für Pyridaben legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.