Erwägungsgrund 5 32025R0903VERORDNUNG (EU) 2025/903 DES RATES vom 13. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32014R0811VERORDNUNG (EU) Nr. 811/2014 DES RATES vom 25. Juli 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32026R0511VERORDNUNG (EU) 2026/511 DES RATES vom 23. April 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32024R1739VERORDNUNG (EU) 2024/1739 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32017R1547VERORDNUNG (EU) 2017/1547 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32023R2873VERORDNUNG (EU) 2023/2873 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —