Erwägungsgrund 1 32026R1336
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.