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Mit der Verordnung (EU) 2019/977 der Kommission , die am 7. Juli 2019 in Kraft trat, wurde die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahin gehend geändert, dass die RHG für Fenpyrazamin auf Basis von Codex-Rückstandshöchstgehalten („CXL“) in oder auf bestimmten Pflanzenerzeugnissen festgelegt wurden. Allerdings wurden diese RHG, die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der durch die Verordnung (EU) 2019/977 geänderten Fassung festgelegt wurden, ersetzt durch die RHG, die in der Verordnung (EU) 2019/90 der Kommission festgelegt wurden, die zwar vor der Verordnung (EU) 2019/977 erlassen wurde, jedoch erst seit dem 13. August 2019 gilt. Dies war auf einen Fehler in der Reihenfolge der Zeitpunkte des jeweiligen Geltungsbeginns der Verordnungen (EU) 2019/90 und (EU) 2019/977 zurückzuführen.
In Bezug auf Penconazol wurden mit der Verordnung (EU) 2019/89 der Kommission mehrere RHG geändert. In der genannten Verordnung werden die RHG für mehrere…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Bezüglich der RHG von Penconazol gilt sie…
Im Jahr 2019 legte die Kommission die RHG für Fenbuconazol und Penconazol in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 neu fest, wobei die RHG entweder auf dem…
Für Fenvalerat und Fludioxonil wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 79/2014 der Kommission bei mehreren Waren RHG festgesetzt. Da die genannte Verordnung ab dem…
In Bezug auf Lambda-Cyhalothrin wurden mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission mehrere RHG geändert. Mit der genannten Verordnung wird der RHG für…
Mit der Verordnung (EU) 2025/581 der Kommission , die ab dem 17. April 2025 gilt, wurde die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahin gehend geändert, dass die RHG für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.