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Angesichts der sich rasch verschlechternden Lage der Stahlindustrie der Union, ihrer zunehmenden strategischen Bedeutung und der bislang unbefriedigenden Fortschritte bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung gegen globale Überkapazitäten, insbesondere im Rahmen des GFSEC, ist es erforderlich, eine Maßnahme zu erlassen, die die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 ersetzt. Gleichzeitig engagiert sich die Union nach wie vor dafür, der Einigung nachzukommen, die am 10. Oktober 2025 im Ministertreffen des GFSEC zum Ausdruck gebracht wurde, nämlich auf einen umfassenden Rahmen für gemeinsame Maßnahmen hinzuwirken, damit das Problem der Überkapazitäten an der Wurzel gepackt wird.
Die Stahlindustrie in allen Ländern und Regionen einschließlich der Union leidet unter den negativen Auswirkungen der zunehmenden weltweiten strukturellen…
Die globalen Überkapazitäten dürften von 602 Millionen Tonnen 2024, was dem Fünffachen der Unionsnachfrage entspricht, bis 2027 auf 721 Millionen Tonnen…
Eine von der Kommission 2019 durchgeführte eingehende Analyse ergab, dass sich die Stahlindustrie der Union bereits damals in einer Situation befand, in der ein…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels der Union, negative…
Die industrielle Wettbewerbsfähigkeit des Stahlsektors ist eine zentrale Priorität für die Union, die zu nachhaltigem Wachstum, langfristigem Wohlstand und…
Infolgedessen befindet sich die Stahlindustrie der Union mit dem beispiellosen Verlust von Produktionskapazitäten von über 30 Mio. Tonnen seit 2018, einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.