Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der engen und einzigartigen Integration im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sollten Einfuhren aus Island, Liechtenstein und Norwegen in die Union von der Anwendung der Zollkontingente und des außerhalb des Kontingents geltenden Zollsatzes ausgenommen werden.
Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/2170 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass aus Drittländern eingeführte Waren nur dann für eine…
Im Zusatzprotokoll sind neue jährliche zollfreie Kontingente für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island in die…
Um dieser Gefahr zu begegnen, sollten die Einfuhrzollkontingente der Union und andere Einfuhrkontingente nur für Waren zur Verfügung stehen, die in der Union…
Wenn die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Island in der Europäischen Union in den freien Verkehr gebracht werden, kann nach Maßgabe dieser…
Aus Drittländern eingeführte Waren kommen nur dann für eine Behandlung im Rahmen von Einfuhrzollkontingenten der Union, anderen Einfuhrkontingenten oder von…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss die in den Anhängen zu Tabelle I des Protokolls 3 aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.