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In Anbetracht der Zeit und der Ressourcen, die die zuständigen Behörden und die betroffenen Unternehmer benötigen, um sich an die neuen Anforderungen dieser Verordnung anzupassen, sollte diese Verordnung ab dem 17. Juli 2031 gelten.
Damit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den von dieser Verordnung betroffenen Wirtschaftsteilnehmern genügend Zeit für die Anpassung an die darin…
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie gilt bis zum 30. Juni 2035.
Um den Geltungsbeginn dieser Verordnung mit dem Geltungsbeginn von Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 in Einklang zu bringen und den…
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.
Diese Verordnung sollte am 1. Juli 2015 in Kraft treten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die relevanten Interessenträger genügend Zeit haben,…
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Anpassung ihrer innerstaatlichen Anweisungen an die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.